AGB

§ 1 - Geltung der Bedingungen

Die nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie für jedes einzelne Geschäft nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Spätestens mit der Entgegen-nahme der Ware oder Leistung bzw. mit der Übersendung der Ware oder Leistung gelten diese Bedingungen als angenommen. Gegen-bestätigungen des Käufers oder Lieferanten unter Hinweis auf seine Geschäfts- bzw. Einkaufsbedingungen wird hiermit widersprochen.

§ 2 - Angebot und Vertragsschluss

1. Sämtliche Angebote unsererseits sind freibleibend und unverbindlich. Annahmeerklärungen und sämtliche Bestellungen bedürfen zur Rechtswirksamkeit einer ausdrücklichen Erklärung.

2. Zeichnungen, Abbildungen, Maße, Gewichte oder sonstige Leistungsdaten sind unverbindlich. Abweichungen sind von unseren Geschäftspartnern hinzunehmen, soweit die Ware ihrem Charakter und der Gattung nach unverändert bleibt.

3. Die Mitarbeiter der Firma Leoni Carl sind nicht befugt, mündliche Nebenabreden zu treffen oder mündliche Zusicherungen zu geben, die über den Inhalt schriftlich festgelegter Vereinbarungen hinausgehen.

§ 3 - Preise

Maßgeblich sind jeweils die in der Auftragsbestätigung des Verkäufers genannten Preise zzgl. der jeweiligen gesetzlichen Umsatzsteuer. Wird eine Auftragsbestätigung nicht erteilt, ist der zum Zeitpunkt der Bestellung in der Preisliste enthaltene Preis maßgeblich. Zusätzliche Lieferungen und Leistungen werden gesondert berechnet.

§ 4 -Liefer- und Leistungszeit

1. Liefertermine- oder fristen, die verbindlich oder unverbindlich vereinbart werden können, bedürfen der Schriftform.

2. Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt oder aufgrund von Ereignissen, die dem Verkäufer die Lieferung wesentlich erschweren oder unmöglich machen, - hierzu gehören insbesondere Streik, Aussperrung, behördliche Anordnung u. s. w., auch wenn sie bei Lieferanten des Käufers oder deren Unterlieferanten eintreten -, hat die Firma Leoni Carl auch bei verbindlich vereinbarten Fristen und Terminen nicht zu vertreten. Sie berechtigen die Firma Leoni Carl, die Lieferung bzw. Leistung und die Dauer der Behinderung zzgl. einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben oder wegen des noch nicht erfüllten Teils ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten.

3. Wenn die Behinderung länger als drei Monate dauert, ist der Käufer nach angemessener Nachfristsetzung berechtigt, hinsichtlich des noch nicht erfüllten Teils vom Vertrag zurückzutreten. Verlängert sich die Lieferzeit oder wird die Firma Leoni Carl von der Verpflichtung zur Leistung frei, so kann der Vertragspartner der Firma Leoni Carl hieraus keine Schadensersatzansprüche herleiten.

4. Die Einhaltung der Liefer- und Leistungsverpflichtungen der Firma Leoni Carl setzt die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtungen des Vertragspartners der Firma Leoni Carl voraus.

5. Kommt der Vertragspartner der Firma Leoni Carl in Annahmeverzug, so ist die Firma Leoni Carl berechtigt, Ersatz des ihr entstehenden Schadens zu verlangen. Mit Eintritt des Annahmeverzuges geht die Gefahr der zufälligen Verschlechterung und des zufälligen Untergangs der Ware auf den Geschäftspartner der Firma Leoni Carl über.

6. Die Firma Leoni Carl übernimmt keine Gewähr dafür, dass die bestellte Ware geliefert werden kann. Bestellungen werden ohne Prüfung der Lagerbestände angenommen. Sollte ausnahmsweise eine bestimmte Ware nicht am Lager sein, wird diese nicht nachgeliefert. Besteht der Vertrags-partner der Firma Leoni Carl auf einer Nachlieferung muss die Bestellung ggf. durch den Vertragspartner der Firma Leoni Carl nochmals erfolgen. Schadensersatzansprüche kann der Vertragspartner der Firma Leoni Carl nicht daraus herleiten, dass Ware nicht am Lager vorhanden ist.

§ 5 - Widerrufsrecht

Ist der Kunde Verbraucher im Sinne des Bürgerlichen Gesetzbuchs so kann er bei Fernabsatzverträgen die Vertragserklärung innerhalb von zwei Wochen ohne Angabe von Gründen in Textform (z.B. Brief, Fax, E-Mail) oder durch Rücksendung der Sache widerrufen. Die Frist beginnt frühestens mit Erhalt dieser Belehrung. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs oder der Sache, bzw. des Rücknahmeverlangens bei nicht paketversandfähiger Ware. Der Widerruf oder das Rücknahmeverlangen ist zu richten an:

Leoni Carl

Fa*Mi*La*Go

Niedergärtenstraße 18

63533 Mainhausen

e-mail: familago@aol.com

Fax: 01212 5 1850 6600

Dorthin hat auch die Rücksendung der Ware zu erfolgen.

Die Rücksendung bitte frankieren, wir erstatten die Versandkosten (siehe § 6).

§ 6 - Widerrufsfolgen

1. Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurück zu gewähren und gegebenenfalls gezogene Nutzungen herauszugeben. Kann der Kunde die empfangene Leistung ganz oder teil-weise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurück gewähren, muss er insoweit Wertersatz leisten. Bei der Überlassung von Sachen gilt dies nicht, wenn die Verschlechterung der Sache ausschließlich auf deren Prüfung - wie sie etwa im Ladengeschäft möglich gewesen wäre - zurückzuführen ist. Im Übrigen kann der Kunde die Wertersatzpflicht vermeiden, indem er die Sache nicht wie ein Eigentümer in Gebrauch nimmt und alles unterlässt, was deren Wert beeinträchtigt.

2. Paketversandfähige Sachen sind bei einem Bestellwert über € 40,- auf Kosten und Gefahr von Fa*Mi*La*Go - Leoni Carl zurückzusenden. Nicht paketversandfähige Sachen werden beim Kunden abgeholt. Bei einer Rücksendung aus einer Warenlieferung, deren Waren-Bestellwert insgesamt bis zu € 40,- beträgt, hat der Kunde die Kosten der Rücksendung zu tragen, wenn die gelieferte Ware der bestellten entspricht.

3. Das Widerrufsrecht besteht nicht bei Fernabsatzverträgen zur Lieferung von Waren, die nach Kundenspezifikation angefertigt werden oder eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse zugeschnitten sind oder die auf Grund ihrer Beschaffenheit nicht für eine Rücksendung geeignet sind, zur Lieferung von Audio- oder Videoaufzeichnungen oder von Software, sofern die gelieferten Datenträger vom Kunden entsiegelt worden sind. Audio- oder Videoauf-zeichnungen oder von Software, sofern die gelieferten Datenträger vom Kunden entsiegelt worden sind.

§ 7 - Gefahrübergang

Die Gefahr geht auf den Vertragspartner der Firma Leoni Carl über, sobald die Sendung an den Mitarbeiter der den Transport ausführenden Firma übergeben worden ist oder Zwecks Versendung das Lager der Firma Leoni Carl verlassen hat.

§ 8 - Gewährleistung/ Nachbesserung/ Nachlieferung

1. Für den Fall, dass eine Ware ausnahmsweise mangelhaft ausgeliefert wird, verpflichtet sich der Vertragspartner der Firma Leoni Carl innerhalb von drei Werktagen nach Eingang des gelieferten Gegenstandes die Mängel im einzelnen schriftlich mitzuteilen. Mängel, die auch bei sorgfältiger Prüfung innerhalb dieser Frist nicht entdeckt werden können, sind der Firma Leoni Carl unverzüglich nach Entdeckung schriftlich mitzuteilen.

2. Im Falle einer Mitteilung des Vertragspartners, dass die Produkte mängel-behaftet sind, verlangt die Firma Leoni Carl nach ihrer Wahl und auf ihre Kosten, dass vor dem Recht auf Wandlung oder Minderung ein Nachbes-serungs- bzw. Nachlieferungsrecht eingeräumt wird. Der Vertrags-partner hat auf Verlangen der Firma Leoni Carl die Ware zurückzusenden. Die hierfür entstehenden Kosten übernimmt die Firma Leoni Carl, soweit ein-deutig feststeht, dass die Mangelhaftigkeit der Sache von ihr zu vertreten ist. Die Beweislast für das Vorhandensein bzw. für das Entstehen des Mangels trägt der Vertragspartner der Firma Leoni Carl.

3. Schadensersatzansprüche aufgrund der Lieferung einer mangelhaften Sache sind ausgeschlossen.

4. Gewährleistungsansprüche gegen die Firma Leoni Carl stehen nur dem unmittelbaren Vertragspartner zu und sind nicht abtretbar.

§ 9 - Eigentumsvorbehalt

1. Sämtliche Waren werden unter Eigentumsvorbehalt geliefert und bleiben bis zur vollständigen Bezahlung im Eigentum der Firma Leoni Carl.

2. Die Vertragspartner der Firma Leoni Carl verpflichten sich, bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware, insbesondere Pfändungen, den Anspruch-steller auf das Eigentum der Firma Leoni Carl hinzuweisen und die Firma Leoni Carl unverzüglich zu benachrichtigen, damit diese ihre Eigentumsrechte ungehindert durchsetzen kann.

3. Bei vertragswidrigem Verhalten des Vertragspartners - insbesondere Zahlungsverzug - ist die Firma Leoni Carl berechtigt, die Vorbehaltsware zurückzunehmen oder gegebenenfalls Abtretung der Herausgabeansprüche des Vertragspartners gegen Dritte zu verlangen. In der Zurücknahme sowie in der Pfändung der Vorbehaltsware durch die Firma Leoni Carl liegt kein Rücktritt vom Vertrage vor.

§ 10 - Zahlung

1. Soweit nichts anderes vereinbart wird, erfolgt die Bezahlung der Ware durch den Vertragspartner der Firma Leoni Carl per Vorauskasse/Überweisung.

2. Die Firma Leoni Carl ist berechtigt, trotz anders lautender Bestimmungen des Vertragspartners Zahlungen zunächst auf dessen ältere Schulden anzurechnen und den Vertragspartner über die Art der erfolgten Verrechnung zu informieren. Sind bereits Kosten und Zinsen entstanden, so ist die Firma Leoni Carl berechtigt, die Zahlung zunächst auf die Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptleistung anzurechnen.

3. Eine Zahlung gilt erst dann als erfolgt, wenn die Firma Leoni Carl über den Betrag verfügen kann.

4. Gerät der Vertragspartner der Firma Leoni Carl in Verzug, so ist die Firma Leoni Carl berechtigt, von dem betreffenden Zeitpunkt ab Verzugszinsen in Höhe von 5 % über dem jeweiligen Basiszinssatz zu verlangen. Ein besonderer Nachweis über die Aufnahme eines Bankkredits in dieser Höhe ist nicht erforderlich.

5. Soweit der Firma Leoni Carl Umstände bekannt werden, die die Kredit-ürdigkeit des Vertragspartners in Frage stellen, insbesondere wenn Zah-lungen eingestellt werden, ist die Firma Leoni Carl berechtigt, die gesamte Restschuld fällig zu stellen. Die Firma Leoni Carl ist in diesem Falle außerdem berechtigt, Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistungen zu verlangen.

6. Der Vertragspartner ist zur Aufrechnung, Zurückbehaltung oder Minde-rung, auch wenn Mängelrügen oder Gegenansprüche geltend gemacht werden, nur berechtigt, wenn die Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt worden oder unstreitig sind. Zur Zurückbehaltung ist der Käufer jedoch auch wegen Gegenansprüchen aus dem selben Vertragsverhältnis berechtigt.

§ 11 - Haftungsbeschränkung

Schadensersatzansprüche aus positiver Forderungsverletzung, aus Ver-schulden oder Vertragsschluss und aus unerlaubter Handlung sind sowohl gegen die Firma Leoni Carl als auch gegen dessen Erfüllungs- bzw. Verrich-tungsgehilfen ausgeschlossen, soweit nicht vorsätzliches oder grob fahr-lässiges Handeln vorliegt. Es gilt auch für Schadensersatzansprüche wegen Nichterfüllung, allerdings nur insoweit, als der Ersatz von mittelbaren oder Mangelfolgeschäden verlangt wird, es sei denn, die Haftung beruht auf einer Zusicherung, die der Vertragspartner der Firma Leoni Carl gegen das Risiko von solchen Schäden absichern soll. Die vorgenannte Zusicherung muss in jedem Falle schriftlich erfolgen. Jede Haftung ist auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schaden begrenzt.

§ 12 - Anwendbares Recht, Gerichtsstand, Teilnichtigkeit

1. Für diese Geschäftsbedingungen und die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen der Firma Leoni Carl und den Geschäftspartnern gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

2. Für alle sich ergebenden Rechtsstreitigkeiten zwischen der Firma Leoni Carl und den Geschäftspartnern ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten das Amts- bzw. Landgericht Offenbach.

3. Sollte eine Bestimmung in diesen Geschäftsbedienungen oder eine Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt.